Richtlinien für Geistliche

3.20.3 Pflichten: Beachtung kirchlicher Regelungen

Es gelten die jeweiligen Regelungen und Hinweise der Gebietskirche zur Ausübung des Amtsauftrages in geistlicher und administrativer Hinsicht. Führungsverantwortliche wirken auf die Einhaltung der Regelungen hin.

Im Interesse der Einheit werden Entscheide, Anordnungen und Richtlinien nicht vom Einzelnen nach Belieben interpretiert.