Richtlinien für Geistliche

3.7.3 Amtsbestätigung: Durchführung

Die Bestätigung von Geistlichen im priesterlichen Amt und Diakonenamt erfolgt im Regelfall durch den Bezirksvorsteher / die Bezirksvorsteherin.

Handlung

Die Bestätigung erfolgt stehend vor dem Altar. Dem/der Betreffenden wird die Hand mit folgenden Worten gereicht:

„Ich bestätige dich [im Auftrag des Apostels / der Apostelin] in deinem Amtsauftrag [im Apostelbereich/Bezirk / in der Gemeinde] als [Amtsbezeichnung]. Gott stärke und begleite dich auch weiterhin in deinem neuen Wirkungskreis.“